Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Objektreinigung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Putz24 GmbH und den Kunden. Mit der Buchung unserer Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.

Stand per 17.11.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Objektreinigung
Privathaushaltungen & Büroreinigungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Putz24 GmbH,  Bundesplatz 14, 6300 Zug (nachfolgend „Dienstleister“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) für Reinigungsdienstleistungen in Privathaushalten und Bürogebäuden abgeschlossen werden.

1.2 Vertragsschluss
Online-Anfragen erfolgen durch das vollständige Ausfüllen und Absenden des Konfigurators auf der Webseite des Dienstleisters. Diese Eingabe gilt zunächst als unverbindliche Buchungsanfrage.
Der verbindliche Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber die ihm zugesandte Auftragsübersicht inkl. Allgemeiner Geschäftsbedingungen über die entsprechende Online-Bestätigungsseite / den Bestätigungslink prüft und dort bestätigt. Sämtliche anfallenden Kosten werden vor der Bestätigung transparent ausgewiesen. Anschliessend erhält der Auftraggeber automatisch eine Auftragsbestätigung per E-Mail inkl. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Änderungen der AGB
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Leistungsumfang
Der Dienstleister erbringt die folgenden Reinigungsdienstleistungen:

  • Privathaushaltungen: Regelmäßige Unterhaltsreinigung gemäss separater Aufgabenvereinbarung.
  • Büroreinigungen: Wiederkehrende Reinigung gemäss separater Aufgabenvereinbarung.

2.2 Leistungszeitraum
Der genaue Leistungsumfang und der Zeitplan werden in der von der Konfigurator gesendeten Auftragsbestätigung festgelegt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

3. Preise und Zahlung

3.1 Preisgestaltung
Die Preise für die Dienstleistung ergeben sich aus der beiliegenden Auftragsbestätigung Nr.A23455. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

3.2 Zahlungsbedingungen
Die Auftraggeber haben die Möglichkeit, zwischen mehreren Zahlungsmöglichkeiten zu wählen. Bei Kreditkartenzahlungen oder TWINT-Zahlungen können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei größeren Aufträgen kann eine Vereinbarung über Vorauszahlungen getroffen werden.
Zusätzlich: Bei der 2. Mahnung wird eine Gebühr von CHF 50.00 fällig.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist auf eine längerfristige, wiederkehrende Zusammenarbeit ausgerichtet.

4.2 Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen. Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie allfällige zwingende gesetzliche Kündigungs- oder Widerrufsrechte bleiben vorbehalten.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

5. Haftung

5.1 Haftung des Dienstleisters
Die Putz24 GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche Schäden deckt, die durch Mitarbeitende bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Arbeiten verursacht werden. Auf Wunsch erhält der Kunde Auskunft über den Deckungsumfang dieser Versicherung.
Soweit die Versicherung Leistungen ganz oder teilweise ablehnt oder nicht eintritt, ist die Haftung der Putz24 GmbH auf maximal CHF 1’000.– pro Schadenfall exkl. MwSt. beschränkt.
Putz24 meldet festgestellte Schäden umgehend. Der Kunde meldet Schäden spätestens 30 Tage nach Eintritt; später gemeldete Schäden können nicht mehr berücksichtigt werden.

5.2 Haftungsausschluss
Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder durch den Auftraggeber selbst verursacht werden.

6. Versicherung
Der Dienstleister verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von CHF 5’000’000. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die im Rahmen der Vertragsdurchführung entstehen.

7. Personal
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, qualifiziertes Personal zur Durchführung der Dienstleistungen einzusetzen. Der Dienstleister stellt sicher, dass das eingesetzte Personal entsprechend geschult und qualifiziert ist.

8. Schlüsselübergabe
Die Übernahme und Verwahrung von Schlüsseln durch Putz24 erfolgt nur gegen Unterzeichnung eines Schlüsselquittungsformulars. Mit dessen Unterzeichnung bestätigt Putz24 die Entgegennahme der aufgeführten Schlüssel und übernimmt hierfür die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ohne unterzeichnetes Schlüsselquittungsformular gilt kein Schlüssel als offiziell übernommen. Verlust, Diebstahl oder sonstige Vorfälle im Zusammenhang mit übernommenen Schlüsseln sind der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.

9. Verantwortlichkeit des Kunden
Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Vertragserfüllung beizutragen. Dazu gehört insbesondere die Gewährleistung des Zugangs zu der zu reinigenden Immobilie für das Reinigungspersonal. Ebenso ist der Auftraggeber für die Beschaffung und Bereitstellung der Reinigungsutensilien und Materialien verantwortlich.

10. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst insbesondere Dokumente, persönliche Daten und Informationen zu Wohn-, Einkommens- und Besitzverhältnissen. Der Auftraggeber erkennt an, dass er ebenfalls einer Schweigepflicht bezüglich Geschäftsgeheimnissen unterliegt. Geschäftsgeheimnisse sind alle Informationen, deren Weitergabe dem Dienstleister oder dessen Mitarbeitern in irgendeiner Weise schaden könnte. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

11. Konkurrenzverbot
Der Auftraggeber ist es untersagt, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Dienstleisters, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter abzuwerben oder in Konkurrenz zu treten. Dies umfasst insbesondere das Vermitteln oder Abschließen von Geschäftsbeziehungen mit den Mitarbeitern des Dienstleisters. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses darf der Auftraggeber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstleisters innerhalb eines Jahres und in den Geschäftsbereichen, in denen der Dienstleister tätig ist, weder direkt noch indirekt beschäftigen.

12. Konventionalstrafe
Sollte der Auftraggeber gegen die Bestimmungen zur Vertraulichkeit (Art. 10) oder das Wettbewerbsverbot (Art. 11) verstoßen, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des durchschnittlichen Auftragswertes der letzten sechs Monate für jeden einzelnen Verstoß. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber für sämtliche darüber hinausgehenden Schäden vollständig. Die Zahlung der Vertragsstrafe entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht zur Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen. Der Dienstleister ist berechtigt, die Beseitigung des Verstoßes sowie die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht und des Wettbewerbsverbots künftig zu verlangen.

13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der beiderseitigen Zustimmung der Vertragsparteien.

14. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

14.1 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien Zug als ausschließlichen Gerichtsstand.

14.2 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem schweizerischen Recht.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen zwischen den Parteien und ersetzt alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen.