Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Objektreinigung

Putz24.ch ist eine Marke der Menum GmbH, Bächigenstrasse 18, 9212 Arnegg, Schweiz. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Putz24.ch und den Kunden. Mit der Buchung unserer Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.

Stand per 01.07.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Objektreinigung
Privathaushaltungen & Büroreinigungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Putz24, eine Marke der Firma Menum GmbH, Bächigenstrasse 18, 9212 Arnegg (nachfolgend „Dienstleister“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) für Reinigungsdienstleistungen in Privathaushalten und Bürogebäuden abgeschlossen werden.

1.2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber eine Objektreinigung auf der Webseite des Dienstleisters bucht und den Konfigurator vollständig ausfüllt. Beim Absenden des Formulars wird der Auftraggeber aufgefordert, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Durch die Bestätigung der Buchung geht der Auftraggeber unmittelbar einen bindenden Vertrag mit dem Dienstleister ein. Dem Auftraggeber, werden sämtliche anfallenden Kosten transparent auf der Webseite angezeigt. Die Bestätigung des Auftrags erfolgt automatisch direkt per E-Mail, und der Auftraggeber erhält die Auftragsbestätigung inkl. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Änderungen der AGB
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Leistungsumfang
Der Dienstleister erbringt die folgenden Reinigungsdienstleistungen:

  • Privathaushaltungen: Regelmäßige Unterhaltsreinigung gemäss separater Aufgabenvereinbarung.
  • Büroreinigungen: Wiederkehrende Reinigung gemäss separater Aufgabenvereinbarung.

2.2 Leistungszeitraum
Der genaue Leistungsumfang und der Zeitplan werden in der von der Konfigurator gesendeten Auftragsbestätigung festgelegt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

2.3 Stornierungsklausel
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Personalmangel oder Zuteilungsschwierigkeiten nicht zu erfüllen und die Suche bzw. den Vertrag jederzeit zu stornieren. Der Auftraggeber wird in einem solchen Fall unverzüglich informiert.

3. Preise und Zahlung

3.1 Preisgestaltung
Die Preise für die Dienstleistung ergeben sich aus der beiliegenden Auftragsbestätigung Nr.A23455. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

3.2 Zahlungsbedingungen
Die Auftraggeber haben die Möglichkeit, zwischen mehreren Zahlungsmöglichkeiten zu wählen. Bei Kreditkartenzahlungen oder TWINT-Zahlungen können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei größeren Aufträgen kann eine Vereinbarung über Vorauszahlungen getroffen werden.
Zusätzlich: Bei der 2. Mahnung wird eine Gebühr von CHF 50.00 fällig.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Vertragsdauer
Der Vertrag ist unbefristet. Der Vertrag erhält eine Probezeit von 3 Monaten und kann innerhalb dieser nicht gekündigt werden. Nach Ablauf dieser Probezeit kann der Vertrag jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden.
Da wir nur wiederkehrende Reinigungseinsätze anbieten, wird durch die Probezeit sichergestellt, dass dieser Vertrag nicht direkt nach einer Reinigung gekündigt werden kann.

4.2 Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Haftung

5.1 Haftung des Dienstleisters
Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

5.2 Haftungsausschluss
Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder durch den Auftraggeber selbst verursacht werden.

6. Versicherung
Der Dienstleister verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von CHF 5’000’000. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die im Rahmen der Vertragsdurchführung entstehen.

7. Personal
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, qualifiziertes Personal zur Durchführung der Dienstleistungen einzusetzen. Der Dienstleister stellt sicher, dass das eingesetzte Personal entsprechend geschult und qualifiziert ist.

8. Schlüsselübergabe
Entscheidet sich der Auftraggeber dafür, dem Reinigungspersonal von Putz24 Schlüssel zur Verfügung zu stellen, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Der Auftraggeber entbindet Putz24 von jeglicher Haftung für Verlust oder Diebstahl. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, Putz24 unverzüglich über den Verlust von Schlüsseln zu informieren, um potenzielle Risiken zu vermeiden.

9. Verantwortlichkeit des Kunden
Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Vertragserfüllung beizutragen. Dazu gehört insbesondere die Gewährleistung des Zugangs zu der zu reinigenden Immobilie für das Reinigungspersonal. Ebenso ist der Auftraggeber für die Beschaffung und Bereitstellung der Reinigungsutensilien und Materialien verantwortlich.

10. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst insbesondere Dokumente, persönliche Daten und Informationen zu Wohn-, Einkommens- und Besitzverhältnissen. Der Auftraggeber erkennt an, dass er ebenfalls einer Schweigepflicht bezüglich Geschäftsgeheimnissen unterliegt. Geschäftsgeheimnisse sind alle Informationen, deren Weitergabe dem Dienstleister oder dessen Mitarbeitern in irgendeiner Weise schaden könnte. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

11. Konkurrenzverbot
Der Auftraggeber ist es untersagt, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Dienstleisters, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter abzuwerben oder in Konkurrenz zu treten. Dies umfasst insbesondere das Vermitteln oder Abschließen von Geschäftsbeziehungen mit den Mitarbeitern des Dienstleisters. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses darf der Auftraggeber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstleisters innerhalb eines Jahres und in den Geschäftsbereichen, in denen der Dienstleister tätig ist, weder direkt noch indirekt beschäftigen.

12. Konventionalstrafe
Sollte der Auftraggeber gegen die Bestimmungen zur Vertraulichkeit (Art. 10) oder das Wettbewerbsverbot (Art. 11) verstoßen, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des durchschnittlichen Auftragswertes der letzten sechs Monate für jeden einzelnen Verstoß. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber für sämtliche darüber hinausgehenden Schäden vollständig. Die Zahlung der Vertragsstrafe entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht zur Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen. Der Dienstleister ist berechtigt, die Beseitigung des Verstoßes sowie die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht und des Wettbewerbsverbots künftig zu verlangen.

13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der beiderseitigen Zustimmung der Vertragsparteien.

14. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

14.1 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien St. Gallen als ausschließlichen Gerichtsstand.

14.2 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem schweizerischen Recht.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen zwischen den Parteien und ersetzt alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen.