Ratgeber · Stand November 2026
Wer eine Putzfrau privat beschäftigt, wird in der Schweiz zum Arbeitgeber, auch bei wenigen Stunden pro Woche. Hier finden Sie die wichtigsten Pflichten im Überblick und den Vergleich zur Anstellung über eine Reinigungsfirma.
Für Angestellte im Privathaushalt gilt eine Besonderheit: Die Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich ab dem ersten Franken Lohn geschuldet. Eine Ausnahme gibt es nur für junge Angestellte bis 25 Jahre mit sehr kleinem Jahreslohn, sofern sie keine Abrechnung verlangen. Als Arbeitgeber melden Sie die Putzfrau bei der kantonalen Ausgleichskasse an und rechnen die Beiträge ab. Viele Kantone bieten dafür ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren an.
Jede angestellte Person muss gegen Berufsunfälle versichert sein, unabhängig vom Pensum. Sie brauchen also eine Unfallversicherung nach UVG. Ab acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber sind zusätzlich auch Nichtberufsunfälle versichert.
Hat die Reinigungskraft keine Niederlassungsbewilligung C, kann Quellensteuer anfallen. Personen aus Drittstaaten brauchen zudem eine gültige Arbeitsbewilligung. Schwarzarbeit kann für Arbeitgeber zu Nachzahlungen und Bussen führen.
Wird Ihre private Putzfrau krank oder geht in die Ferien, müssen Sie selbst Ersatz organisieren oder auf die Reinigung verzichten, bezahlen aber je nach Situation trotzdem Lohn.
Bei Putz24 sind alle Reinigungskräfte fest angestellt. Lohn, Sozialversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Ferien und Vertretung übernimmt Putz24. Sie erhalten eine Monatsrechnung nach effektiv geleisteten Stunden und haben keinen administrativen Aufwand. Was das kostet, steht im Artikel Was kostet eine Putzfrau?
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt die kantonale Ausgleichskasse.
Putzfrau ohne Arbeitgeber-Aufwand. Legal angestellt, versichert, mit Vertretung bei Ausfall.
Ja. Bei Angestellten im Privathaushalt sind die Beiträge grundsätzlich ab dem ersten Franken Lohn geschuldet, mit einer Ausnahme für junge Angestellte bis 25 Jahre mit sehr kleinem Jahreslohn.
Ja. Jede angestellte Person muss gegen Berufsunfälle versichert sein, unabhängig vom Pensum.
Über eine Reinigungsfirma wie Putz24: Die Reinigungskraft ist dort angestellt, Sie erhalten nur eine Monatsrechnung.